Es kommt spät, aber wie sagt schon der Volksmund: „Besser spät als nie“. Für seine unbedarfte Feststellung „Das Internet darf nicht gesetzlos werden“ verleihe ich unserem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hiermit, wie schon vor einiger Zeit unserer Bundeskanzlerin, die von mir ins Leben gerufene Auszeichnung „Merkbefreiter Phrasendrescher“ in Gold.

Das Tragen des Ordens in der Öffentlichkeit ist gemäß Ordensgesetz (OrdenG) der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet.

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Wenn er es auch nicht direkt ausspricht, beschwört Herr Friedrich hier doch wie viele seiner netzinkompetenten Berufspolitikerkollegen die Mär vom „rechtsfreien Raum Internet“. Einer Vorstellung der Thomas Hoeren als Herausgeber des Skriptums Internetrecht höchstwahrscheinlich stark widersprechen würde.
Es ist schon erstaunlich, wie schnell sich die Gestrigen der CDU für ein Gespräch in Sachen Netzpolitik disqualifizieren können. Es reicht, wenn einer von ihnen den Mund aufmacht.
Gut zu wissen, wen man nicht fragen muss, wenn es um qualifizierte Beiträge zum Thema Netzpolitik geht. Spart Zeit.
Dafür sitzt Frau von der Leyen a.k.a Zensursula jetzt wenigstens nicht mehr allein im Boot und die beiden können gemeinsam unter den monotonen „Pull“-Rufen aus der Flüstertüte der auf dem Bug stehenden Bundeskanzlerin in den ewig-gestrigen Sonnenuntergang davonrudern.








